Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und NFTory UG (haftungsbeschränkt) (Unternehmensberater). Die maßgebliche Fassung ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, selbst wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, NFTory UG (haftungsbeschränkt) hat diese ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt.

  1. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2 NFTory UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich NFTory UG (haftungsbeschränkt) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch NFTory UG (haftungsbeschränkt) anbietet.

  1. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3 Gemäß deutschem Recht ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, NFTory UG (haftungsbeschränkt) alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und ohne Aufforderung vorzulegen und ihn über alle Vorgänge und Umstände zu informieren, die für die Ausführung des Beratungsauftrags von Bedeutung sind. Diese Verpflichtung gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die während der Beratungstätigkeit bekannt werden.

3.4 Vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) muss der Auftraggeber sicherstellen, dass seine Mitarbeiter und gegebenenfalls der Betriebsrat über den Beratungsauftrag informiert werden.

  1. Sicherung der Unabhängigkeit gemäß deutschem Recht:

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig zur Loyalität.

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich dazu, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu sichern und zu schützen. Insbesondere dürfen keine Angebote seitens des Auftraggebers auf eine Anstellung oder Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung erfolgen.

  1. Berichterstattung / Berichtspflicht gemäß deutschem Recht:

5.1 NFTory UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet sich, dem Auftraggeber regelmäßig Bericht über den Arbeitsfortschritt seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch beauftragter Dritter zu erstatten.

5.2 Der Schlussbericht wird dem Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist von zwei bis vier Wochen nach Abschluss des Auftrags zugestellt, je nach Art des Beratungsauftrags.

5.3 NFTory UG (haftungsbeschränkt) ist bei der Erstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei und handelt eigenverantwortlich und nach eigenem Ermessen. Es gibt keine bestimmten Arbeitsorte oder Arbeitszeiten, an die er gebunden ist.

  1. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Gemäß deutschem Recht verbleiben die Urheberrechte an den Werken, die vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten erstellt wurden (wie z.B. Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger usw.), beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Der Auftraggeber darf diese Werke während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für die im Vertrag vorgesehenen Zwecke nutzen. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung des Werks (der Werke) durch den Auftraggeber ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) ist nicht gestattet. Eine unberechtigte Vervielfältigung oder Verbreitung des Werks führt nicht zu einer Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) gegenüber Dritten, insbesondere nicht für die Richtigkeit des Werks.

6.2 Bei Verstößen des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen ist NFTory UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, das Vertragsverhältnis sofort vorzeitig zu beenden und andere gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz, geltend zu machen.

  1. Gewährleistung

7.1 NFTory UG (haftungsbeschränkt) ist verpflichtet und berechtigt, Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung ohne Rücksicht auf ein Verschulden zu beheben. Er wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren.

7.2 Der Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten ab Erbringung der jeweiligen Leistung.

  1. Haftung / Schadenersatz

8.1 NFTory UG (haftungsbeschränkt) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt auch für Schäden, die durch vom Auftragnehmer beigezogene Dritte verursacht wurden.

8.2 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren nach dem Ereignis, das den Anspruch begründet, gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3 Der Auftraggeber hat die Beweislast dafür, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

8.4 Falls NFTory UG (haftungsbeschränkt) Dritte zur Erbringung der Leistung hinzuzieht und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt NFTory UG (haftungsbeschränkt)  diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

  1. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1 NFTory UG (haftungsbeschränkt). welcher als Unternehmensberater tätig ist, ist verpflichtet, absolute Verschwiegenheit über alle geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jegliche Informationen, die er im Zusammenhang mit der Art, dem Betriebsumfang und der praktischen Tätigkeit des Auftraggebers erhält, zu wahren.

9.2 NFTory UG (haftungsbeschränkt) ist weiterhin verpflichtet, Dritten gegenüber strikte Vertraulichkeit über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, zu bewahren.

9.3 NFTory UG (haftungsbeschränkt) ist von seiner Schweigepflicht gegenüber Gehilfen und Stellvertretern, die er beschäftigt, befreit. Er hat jedoch die Pflicht, diese Schweigepflicht vollständig auf diese Personen zu übertragen und haftet für Verstöße gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung in gleicher Weise wie für eigene Verstöße.

9.4 Die Schweigepflicht besteht unbegrenzt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

9.5 NFTory UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Maßnahmen im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie beispielsweise Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen wurden.

  1. Honorar

10.1 Nach Abschluss der vereinbarten Leistungen erhält NFTory UG (haftungsbeschränkt) ein Honorar, das entsprechend der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und NFTory UG (haftungsbeschränkt)  festgelegt ist. NFTory UG (haftungsbeschränkt) kann gemäß dem Arbeitsfortschritt Zwischenabrechnungen erstellen und Zahlungen auf den entsprechenden Fortschritt verlangen. Das Honorar wird 14. Tage nach Rechnungsstellung fällig, sobald NFTory UG (haftungsbeschränkt) seine Rechnung an den Auftraggeber übermittelt hat.

10.2 NFTory UG (haftungsbeschränkt) muss eine Rechnung ausstellen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt und alle gesetzlich erforderlichen Merkmale, wie Name und Anschrift der Vertragsparteien, Leistungsdatum, Steuernummer enthält.

10.3 Alle Barauslagen, Spesen, Reisekosten und ähnliches müssen vom Auftraggeber zusätzlich zum Honorar des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) beglichen werden, sobald eine entsprechende Rechnung vorliegt.

10.4 Sollten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, keine Leistungen erbracht werden oder das Vertragsverhältnis vorzeitig durch den Auftragnehmer beendet werden, behält NFTory UG (haftungsbeschränkt) den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen. Bei Vereinbarung eines Stundenhonorars muss das Honorar für die voraussichtliche Stundenanzahl für das gesamte vereinbarte Werk abzüglich ersparter Aufwendungen bezahlt werden. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für die Leistungen, die NFTory UG (haftungsbeschränkt) bis zum Beendigungszeitpunkt des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschalisiert vereinbart.

10.5 Wenn der Auftraggeber Zwischenabrechnungen nicht zahlt, ist NFTory UG (haftungsbeschränkt) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, die aus der Nichtzahlung resultieren, bleibt davon jedoch unberührt.

  1. Elektronische Rechnungslegung

Gemäß §14 Abs. 1 UStG ist NFTory UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.

12.Dauer des Vertrages

12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit der Vollendung des vereinbarten Werkes.

12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigem Grund von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

  1. Schlussbestimmungen

13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, dass alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht wurden und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig unverzüglich bekanntzugeben.

13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Erfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.